Krankmeldung

Bei Erkrankung Ihres Kindes benachrichtigen Sie bitte bis 7:40 Uhr telefonisch das Sekretariat der Schule (Tel. 06251 – 39315) . Sollte Ihr Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden können, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schicken.

Wenn Ihr Kind schon in der Nacht oder am Morgen vor Schulbeginn Krankheitssymptome zeigt, so bitten wir Sie eindringlich, Ihr Kind nicht zur Schule zu schicken. Nur so lässt sich verhindern, dass weitere Personen angesteckt werden.

Fehlt Ihr Kind unentschuldigt, werden Sie umgehend vom Sekretariat angerufen. Das dient ausschließlich dem Schutz Ihres Kindes, bindet aber viel Zeit, die eigentlich für alle Kinder benötigt wird.

Notfallnummern

Immer wieder kommt es vor, dass ein Kind während der Schulzeit aufgrund von Krankheit oder wegen eines Unfalls abgeholt werden muss.

Die Lehrkräfte haben keine Möglichkeit ein krankes Kind während des Unterrichts zu betreuen. In der Zeit, in der wir auf die Abholung des kranken Kindes warten, wird der Unterricht für alle Kinder der Klasse in Mitleidenschaft gezogen. Daher bitten wir Sie Ihr Kind zügig abzuholen, wenn Sie vom Sekretariat den Anruf erhalten, dass Ihr Kind krank ist.

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf hat es sich bewährt, zusätzlich zu den Telefonnummern, unter denen wir Sie im Notfall erreichen können, eine weitere Person zu organisieren, die Ihr Kind im Notfall zeitnah abholen kann, sollten Sie doch einmal persönlich verhindert sein. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Notfalldaten unverzüglich mit.

Ansteckungsgefahren

Bitte beachten Sie außerdem: Bestimmte Krankheiten sind sehr ansteckend und müssen sofort an die Klassenleitung und das Sekretariat gemeldet werden, um durch rechtzeitige Information eine Ausbreitung zu verhindern.

Dazu zählen unter anderem

Beurlaubung

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können von der Klassenlehrerin genehmigt werden, Beurlaubungsanträge ab drei Tagen sind schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Beurlaubungen vor und im Anschluss an die Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, günstigere Reiseverbindungen sind kein Beurlaubungsgrund!